Tilas Musikwelt Vertragsformular

Angaben zum Schüler

Angaben zu Eltern / Erziehungsberechtigten

§ 1 Angaben zum Unterricht

Oben genannter Schüler erhält Musikunterricht in den Räumen des Musikinstituts.

Vereinbart wird nachfolgend: Unterrichtsfach und Art, wöchentliche Unterrichtszeit, Termin, Gebühr und Lehrer

monatliche Unterrichtsgebühr 95€

monatliche Unterrichtsgebühr 85.50€

monatliche Unterrichtsgebühr 135€

monatliche Unterrichtsgebühr 121.50€

Weitere Vereinbarungen

Im folgenden finden Sie weitere Paragraphen zu Vertragslaufzeit, Kündigu g, Datenverarbeitung u.a. Bitte lesen Sie die darin enthaltenen Vereinbarungen aufmerksam durch.

§ 2 Vertragslaufzeit

  • Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate, beginnend vom 15.09 eines Jahres bis zum 14.02 des Folgejahres, bzw. vom 15.02 bis 14.09 eines Jahres.
  • bei einem Vertragsbeginn nach dem 15.09 bzw. 15.02 endet die erste Vertragsperiode trotzdem zum nächsten 14.02 bzw.14.09 (Verkürzte Laufzeit bei späterem Vertragsbeginn).
  • ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. Dies betrifft sowohl den Einzel- als auch den Gruppenunterricht, alle Kurse sind fortlaufend konzipiert.

 

§ 3 Kündigung, Kündigungsfrist und Probezeit

  • Die Kündigung muss einen Monat vor Vertragsende (also spätestens zum 14.01, bzw. 14.08 erfolgen).
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Musikinstitut abzustellen.
  • Bei der ersten Aufnahme des Unterrichts besteht eine zweimonatige Probezeit. In der Probezeit ist der Unterricht von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

 

§ 4 außerordentliches Kündigungsrecht

Dem Schüler/gesetzlichen Vertretern wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende eingeräumt, wenn der Schüler seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort, der mehr als 30 km vom Musikinstitut entfernt ist, wechselt.

Die außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn der Schüler/gesetzlicher Vertreter den Wohnortswechsel unter Vorlage einer Kopie der Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes nachweist.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Musikinstitut abzustellen.

 

§5 Unterrichtshonorar

Das Unterrichtshonorar wird per SEPA-Lastschrift bezahlt (*).

Die Monatsrate ist grundsätzlich im Voraus am Monatsanfang zu entrichten.  (Beispiel: Vertragsbeginn 01.09.2019, die Rate ist folglich für den Monat September 2019 am 01.09.2019 fällig.)

§ 6 Zahlungsverzug
Befindet sich der Vertragspartner des Musikinstituts über eine Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so werden die vollständigen Unterrichtsgebühren bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. Gebühren für selbstverschuldete oder nicht gerechtfertigte Bankrücklastschriften sind vom Schüler/gesetzlichen Vertreter in voller Höhe zu tragen.


§ 7 Preisänderungen
Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist das Musikinstitut berechtigt, die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Erhöhungen der Unterrichtsgebühren bleiben vorbehalten.
Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ab einer Erhöhung der Kursgebühren von 10 % den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (Tritt die Erhöhung der Kursgebühr aufgrund der Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein, so berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.)
Preisänderungen werden auf der Internetseite des Musikinstituts unter: www.tilasmusikwelt.de/preise.php bekannt gegeben und werden durch das Musikinstitut den Schülern /gesetzlichen Vertretern vorab mitgeteilt.
Die Kursgebühren werden zu dem bekannt gegebenen Änderungszeitpunkt automatisch angepasst, ohne dass es hierfür einer Zustimmung oder gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf.


§ 8 Unterrichtsmaterial
In den Kursgebühren nicht enthalten sind: Kopien, Noten oder andere Unterrichtsmaterialien, welche für den Unterricht benötigt werden. Diese werden nach Absprache der Vertragsparteien gesondert vom Musikinstitut in Rechnung gestellt. Im Musikunterricht und bei Schülerkonzerten dürfen laut Gesetz keine Notenkopien verwendet werden.


§ 9 Unterrichtsausfall
Bei Versäumen einer Unterrichtseinheit des Schülers, gleich aus welchen Gründen, ist das Musikinstitut nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Unterricht nach Absprache mit dem Lehrer und der Schulleitung nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Bei Absage einer Stunde ist gleichzeitig der Lehrer und die Schulleitung zu verständigen. Ein solcher durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall ist nicht erstattungsfähig.
Bei Ausfall eines Lehrers, gleich aus welchem Grund, kann das Musikinstitut zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Unterrichtsleitung frei, bei personellen Problemen oder Problemen gleich welcher Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen. Der Vertragsnehmer hat keinen Einfluss darauf.


§ 10 Haftung Für mutwillige Beschädigung am Gebäude oder der Einrichtung haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Ebenso haftet der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter bei Beschädigung der Instrumente, die Eigentum des Musikinstituts sind.
§ 11 Datenverarbeitung
Der Schüler/gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten über EDV gespeichert werden gemäß § 28 BDSG. Er willigt ein, Informationen über Kursangebote, Musikschulkonzerte, Termine, Events in Tila‘s Musikwelt per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt.
Weiterhin wird zugestimmt ja nein
dass Fotos und Aufzeichnungen aus Unterrichten und/oder Konzerten auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen von Tila’s Musikwelt veröffentlicht werden dürfen.


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Veröffentlichung von Bildmaterial

Ich stimme zu, dass Fotos und Aufzeichnungen aus Unterrichten und/oder Konzerten auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen von Tila’s Musikwelt veröffentlicht werden dürfen

SEPA-Lastschriftmandat


Gläubiger-Identifikationsnummer: DE26ZZZ00001367880

Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt)


Ich ermächtige Tila‘s Musikwelt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Tila‘s Musikwelt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen