Unterrichtsvertrag

Angaben zum Schüler

Angaben zu Eltern / Erziehungsberechtigten

§ 1 Angaben zum Unterricht

Oben genannter Schüler erhält Musikunterricht in den Räumen der Montessorischule Hohenbrunn.

Vereinbart werden Unterrichtsfach und Art, wöchentliche Unterrichtszeit, Termin, Gebühr und Lehrer.

Monatliche Unterrichtsgebühr

Weitere Vereinbarungen

Im Folgenden finden Sie weitere Paragraphen zu Vertragslaufzeit, Kündigung, Datenverarbeitung u. a.

  • Die Vertragslaufzeit ist immer 6 Monate. Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit.
  • Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen vor Ablauf der 6 Monate.
  • Die Unterrichtsgebühr wird monatlich von uns abgebucht.

§ 2 Vertragslaufzeit

  • Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate, jeweils bis zum nächsten 14.02 bzw. 14.09.
  • Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.

§ 3 Kündigung, Kündigungsfrist und Probezeit

  • Die Kündigung muss spätestens zum 14.01 bzw. 14.08 eingehen.
  • In der Probezeit ist eine Kündigung mit zwei Wochen Frist möglich.

§ 4 außerordentliches Kündigungsrecht

  • Dem Schüler/gesetzlichen Vertretern wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende eingeräumt, wenn der Schüler die Montessorischule hohenbrunn verlässt.
  • Die außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn die Schulleitung das Verlassen der Schule bestätigt.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Musikinstitut abzustellen.

§5 Unterrichtshonorar

  • Das Unterrichtshonorar wird per SEPA-Lastschrift bezahlt (*).
  • Die Monatsrate ist grundsätzlich im Voraus am Monatsanfang zu entrichten. (Beispiel: Vertragsbeginn 01.09.2019, die Rate ist folglich für den Monat September 2019 am 01.09.2019 fällig.)

§ 6 Zahlungsverzug

  • Befindet sich der Vertragspartner des Musikinstituts über eine Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so werden die vollständigen Unterrichtsgebühren bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. Gebühren für selbstverschuldete oder nicht gerechtfertigte Bankrücklastschriften sind vom Schüler/gesetzlichen Vertreter in voller Höhe zu tragen.

§ 7 Preisänderungen

  • Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist das Musikinstitut berechtigt, die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Erhöhungen der Unterrichtsgebühren bleiben vorbehalten.
    Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ab einer Erhöhung der Kursgebühren von 10 % den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (Tritt die Erhöhung der Kursgebühr aufgrund der Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein, so berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.)
    Preisänderungen werden durch das Musikinstitut den Schülern /gesetzlichen Vertretern vorab mitgeteilt.
    Die Kursgebühren werden zu dem bekannt gegebenen Änderungszeitpunkt automatisch angepasst, ohne dass es hierfür einer Zustimmung oder gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf.

§ 8 Unterrichtsmaterial

  • In den Kursgebühren nicht enthalten sind: Kopien, Noten oder andere Unterrichtsmaterialien, welche für den Unterricht benötigt werden. Diese werden nach Absprache der Vertragsparteien gesondert vom Musikinstitut in Rechnung gestellt. Im Musikunterricht und bei Schülerkonzerten dürfen laut Gesetz keine Notenkopien verwendet werden.

§ 9 Unterrichtsausfall

  • Bei Versäumen einer Unterrichtseinheit des Schülers, gleich aus welchen Gründen, ist das Musikinstitut nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen.
    Bei Absage einer Stunde ist gleichzeitig der Lehrer und die Schulleitung zu verständigen. Ein solcher durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall ist nicht erstattungsfähig.
    Bei Ausfall eines Lehrers, gleich aus welchem Grund, kann das Musikinstitut zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Unterrichtsleitung frei, bei personellen Problemen oder Problemen gleich welcher Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen. Der Vertragsnehmer hat keinen Einfluss darauf.

§ 10 Haftung

  • Für mutwillige Beschädigung am Gebäude oder der Einrichtung haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Ebenso haftet der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter bei Beschädigung der Instrumente, die Eigentum des Musikinstituts sind.

§ 11 Datenverarbeitung

  • Der Schüler/gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten über EDV gespeichert werden gemäß § 28 BDSG. Er willigt ein, Informationen über Kursangebote, Musikschulkonzerte, Termine, Events in Tila‘s Musikwelt per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt.

§ 12 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Veröffentlichung von Bildmaterial

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE26ZZZ00001367880

Ich ermächtige Tila’s Musikwelt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Sicherheitsprüfung