UnterrichtsvertragKinderhaus Froschkönig Angaben zum Schüler Vorname Nachname Geburtsdatum Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Angaben zu Eltern / Erziehungsberechtigten Vorname Nachname Adress- und Kontaktangaben weichen von den Angaben beim Schüler ab. Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon weiteren Elternteil / Erziehungsberechtigten angeben Vorname 2. Kontaktperson Nachname 2. Kontaktperson Telefon 2. Erziehungsberechtigter § 1 Angaben zum Unterricht Oben genannter Schüler erhält Unterricht in den Räumen der Einrichtung Kinderhaus Froschkönig. Kinderhaus Froschkönig GmbH Fasanenstraße 51 82008 Unterhaching Vereinbart werden Unterrichtsfach und Art, wöchentliche Unterrichtszeit, Termin, Gebühr und Lehrer. Kurs auswählen MFE für Krippenkinder Kinderkrippen-Gruppe Mittwoch, 09:30 Uhr · 45 Minuten Lehrkraft: Benita Anton Kursgebühr: 30,00 € monatlich MFE: Im Kinderhaus Froschkönig musikalische Früherziehung Mittwoch, 10:30 Uhr · 45 Minuten Lehrkraft: Oliver Fraenzke Kursgebühr: 30,00 € monatlich Froschkönig: Krippe Kinderkrippen-Gruppe Mittwoch, 10:30 Uhr · 45 Minuten Lehrkraft: Benita Anton Kursgebühr: 30,00 € monatlich Weitere Vereinbarungen Im Folgenden finden Sie weitere Paragraphen zu Vertragslaufzeit, Kündigung, Datenverarbeitung u. a. Paragraphen anzeigen § 2 Vertragslaufzeittbd § 3 Kündigung, Kündigungsfrist und Probezeit Die Kündigung muss spätestens zum 14.01 bzw. 14.08 eingehen. In der Probezeit ist eine Kündigung mit zwei Wochen Frist möglich. § 4 außerordentliches Kündigungsrecht Dem Schüler/gesetzlichen Vertretern wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende eingeräumt, wenn der Schüler seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort, der mehr als 30 km vom Musikinstitut entfernt ist, wechselt. Die außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn der Schüler/gesetzlicher Vertreter den Wohnortswechsel unter Vorlage einer Kopie der Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes nachweist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Musikinstitut abzustellen. §5 Unterrichtshonorar Das Unterrichtshonorar wird per SEPA-Lastschrift bezahlt (*). Die Monatsrate ist grundsätzlich im Voraus am Monatsanfang zu entrichten. (Beispiel: Vertragsbeginn 01.09.2019, die Rate ist folglich für den Monat September 2019 am 01.09.2019 fällig.) § 6 Zahlungsverzug Befindet sich der Vertragspartner des Musikinstituts über eine Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so werden die vollständigen Unterrichtsgebühren bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. Gebühren für selbstverschuldete oder nicht gerechtfertigte Bankrücklastschriften sind vom Schüler/gesetzlichen Vertreter in voller Höhe zu tragen. § 7 Preisänderungen Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist das Musikinstitut berechtigt, die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Erhöhungen der Unterrichtsgebühren bleiben vorbehalten.Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ab einer Erhöhung der Kursgebühren von 10 % den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (Tritt die Erhöhung der Kursgebühr aufgrund der Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein, so berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.)Preisänderungen werden auf der Internetseite des Musikinstituts unter: www.tilasmusikwelt.de/preise.php bekannt gegeben und werden durch das Musikinstitut den Schülern /gesetzlichen Vertretern vorab mitgeteilt.Die Kursgebühren werden zu dem bekannt gegebenen Änderungszeitpunkt automatisch angepasst, ohne dass es hierfür einer Zustimmung oder gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf. § 8 Unterrichtsmaterial In den Kursgebühren nicht enthalten sind: Kopien, Noten oder andere Unterrichtsmaterialien, welche für den Unterricht benötigt werden. Diese werden nach Absprache der Vertragsparteien gesondert vom Musikinstitut in Rechnung gestellt. Im Musikunterricht und bei Schülerkonzerten dürfen laut Gesetz keine Notenkopien verwendet werden. § 9 Unterrichtsausfall Bei Versäumen einer Unterrichtseinheit des Schülers, gleich aus welchen Gründen, ist das Musikinstitut nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Unterricht nach Absprache mit dem Lehrer und der Schulleitung nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.Bei Absage einer Stunde ist gleichzeitig der Lehrer und die Schulleitung zu verständigen. Ein solcher durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall ist nicht erstattungsfähig.Bei Ausfall eines Lehrers, gleich aus welchem Grund, kann das Musikinstitut zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Unterrichtsleitung frei, bei personellen Problemen oder Problemen gleich welcher Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen. Der Vertragsnehmer hat keinen Einfluss darauf. § 10 Haftung Für mutwillige Beschädigung am Gebäude oder der Einrichtung haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Ebenso haftet der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter bei Beschädigung der Instrumente, die Eigentum des Musikinstituts sind. § 11 Datenverarbeitung Der Schüler/gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten über EDV gespeichert werden gemäß § 28 BDSG. Er willigt ein, Informationen über Kursangebote, Musikschulkonzerte, Termine, Events in Tila‘s Musikwelt per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt. § 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Ich habe die Paragraphen §2 bis §12 gelesen und stimme den enthaltenen Vereinbarungen zu. Veröffentlichung von Bildmaterial Tilas Musikwelt macht Fotos bei Veranstaltungen und Auftritten, an denen Ihr Kind teilnimmt. Einige dieser Fotos werden auf der Website oder den Social-Media-Kanälen von Tilas Musikwelt veröffentlicht. Darf Ihr Kind auf diesen veröffentlichten Fotos zu sehen sein? Ja Nein (Fotos, die ausschließlich innerhalb des Kindergartens den Eltern zur Verfügung gestellt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.) SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE26ZZZ00001367880 Ich ermächtige Tila’s Musikwelt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Name, Vorname Kontoinhaber Straße & Hausnummer Kontoinhaber PLZ, Ort IBAN Kreditinstitut BIC Sicherheitsprüfung Angaben überprüfen